AGB (Rechtliches)
Gastaufnahmevertrag
Das Rechtsverhältnis besteht immer zwischen Gast und Gastbetrieb. Bitte beachten Sie die nun folgenden Bedingungen des Gastaufnahmevertrages:
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne rechtliche Regelung.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung, ob ein Zimmer eine Ferienwohnung oder ein Campingstellplatz, begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis- den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer (die Ferienwohnung, der Stellplatz) bestellt (telefonisch, per Fax oder e-Mail) und zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschuss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereithaltung des Zimmers, der Fewo, des Stellplatzes dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises, bei Ferienwohungen/ Stellplätzen 10%.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Stellplätze nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/ Stellplatzes hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Preis zu zahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Hausregeln
Gern möchten wir unsere zukünfiten Gäste auf einige Dinge aufmerksam machen, um Mißverständnisse zu vermeiden:
In der gesamten Pension, d.h. in den Zimmern, dem Essraum sowie dem Aufenthaltsraum ist das Rauchen nicht erlaubt.
Das Verkosten von mitgebrachten Getränken und /oder Essen ist im öffentlichen Aufenthaltsbereich nicht gestattet; auf dem Zimmer oder dem Balkon wohl. Snacks sind davon ausgenommen.
Das zubereiten von warmen Essen / Mahlzeiten auf den Zimmern ist nicht gestattet. Zuwiederhandlung stellt eine Vertragsverletzung dar und bedeutet die Auflösung des Vertrags.
Der Gast muß ausziehen!
Sprechen Sie uns bitte umgehend an, wenn Sie irgendwelche Mängel feststellen, damit wir diese beheben können.